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    zum Thema Flüssiggas

Flüssiggas - alles was Sie wissen müssen

…WIE FLÜSSIGGAS ENTSTEHT?

Flüssiggas wird bei der Rohölverarbeitung in den Raffinerien gewonnen oder zusammen mit dem Erdgas aus Gasfeldern gefördert. Es handelt sich hierbei um Kohlenwasserstoffe, die unter relativ geringem Druck verflüssigt werden.


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Durch diese Eigenschaft lassen sich große Mengen Energie in Tanks und Flaschen transportieren und lagern. Flüssiggas benötigt - anders als Erdgas und Strom - keine Zubringerleitungen und kann daher vielseitig und vor allem unabhängig eingesetzt werden. Selbst in abgelegenen Gebieten.

...WIE FREUNDLICH FLÜSSIGGAS ZU SEINER UMWELT IST.

Als reines Kohlenwasserstoffgemisch hat Flüssiggas besonders gute brenntechnische Eigenschaften. Durch diese ist es nicht nur überaus wirtschaftlich, sondern auch besonders umweltschonend. Zu Recht also wird diese innovative Energiequelle immer beliebter.


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Sauber!
Flüssiggas verbrennt nahezu rauch- und rußfrei. Im Gegensatz zur Verbrennung von Kohle oder Öl entstehen Feinstaub und Ruß in nur sehr geringen Mengen. Das ist nicht nur gesund für Sie, sondern auch gut für die entsprechenden Geräte. Da keine Ablagerungen entstehen, verlängert sich deren Lebensdauer, während sich der Wartungsaufwand reduziert.

Ungiftig!
Flüssiggas ist nachweislich sowohl ungiftig als auch wasserunlöslich und gilt damit als nicht wassergefährdend. Flüssiggas kann somit auch in Wasserschutzgebieten ohne Weiteres eingesetzt werden. Spezielle Gewässerschutzmaßnahmen müssen nicht getroffen werden.

Schadstoffarm!
Die Emissionswerte von Flüssiggas liegen fast 50 % unter den Emissionswerten von Braunkohle sowie 27 % unter denen von Heizöl. Durch den stark verringerten Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) ist die Klimabilanz von Flüssiggas sehr viel besser als die anderer Brennstoffe. Kombiniert mit einem Brennwertgerät lassen sich die klimaschädigenden Treibhausgas-Emissionen außerdem nochmals deutlich reduzieren.

Rostfrei!
Da Flüssiggas kein Wasser enthält, ist es praktisch ausgeschlossen, dass sich im Tank Rost bildet. Die Nutzungsdauer verlängert sich dadurch erheblich.

…WELCHE QUALITÄT FLÜSSIGGAS VON FÄRBER GAS HAT?

Färber Gas garantiert Ihnen höchste Produktqualität. Unser Flüssiggas entspricht der Qualitätsnorm DIN 51622.


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Dieses Gütesiegel stellt sicher, dass sich das damit versehene Flüssiggas zu mindestens 95% aus Propan und Propen zusammensetzt. Der Propananteil muss dabei überwiegen. Die restlichen 5% der Gasmasse bestehen aus Ethan, Ethen, Butan und Butanisomeren. Für Flüssiggas als Kraftstoff im Verkehrsbereich gilt die DIN EN 589. Sie regelt die Qualität von Flüssiggaskraftstoff.

…WELCHE FUNKTIONEN DIE EINZELNEN TANKARMATUREN HABEN?

Wie nahezu alle Flüssiggasbehälter sind auch Tanks für Färber Gas mit 5 Bedienungselementen, den Armaturen, ausgestattet.


FÜLLVENTIL

Über das Füllventil wird der Behälter über einen Schlauch vom Tankwagen mit Flüssiggas befüllt.


FLÜSSIGGASENTNAHMEVENTIL

Über das Flüssiggasentnahmeventil wird der Behälter im Bedarfsfall, beispielsweise bei Reparaturen, entleert. Aus Sicherheitsgründen darf dieses Ventil ausschließlich von Mitarbeitern der Färber Gas GmbH oder von uns beauftragten Fachfirmen bedient werden!


GASENTNAHMEVENTIL MIT ÜBERFÜLLSICHERUNG

Über dieses Ventil wird die Gaszufuhr zum Verbrauchsgerät im Haus geöffnet oder geschlossen.


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Das Gasentnahmeventil hat eine Überfüllsicherung. Diese verhindert, dass der zulässige Füllstand von 85 % überschritten wird. Beim Füllvorgang wird die Überfüllsicherung über eine Leitung mit einem Stecker am Tankwagen verbunden. Sobald der Tank bis zu 85 % befüllt ist, wird die Betankung automatisch gestoppt.
Zusätzlich befindet sich an der Überfüllsicherung ein Manometer, das den gegenwärtigen Betriebsdruck anzeigt. Eine farbige Kennzeichnung bei 15,6 bar lässt klar erkennen, wenn der Betriebsdruck im Inneren des Behälters über den zulässigen Wert steigt.

INHALTSANZEIGER

Der Inhaltsanzeiger gibt den Tankinhalt in Prozent an. Da sich Flüssiggas bei höheren Temperaturen ausdehnt, darf ein Behälter grundsätzlich nur bis zu 85 % befüllt werden. Auf diese Weise ist im Tank noch ausreichend Volumen für eine eventuelle Ausdehnung vorhanden.


DAS SICHERHEITSVENTIL

Das Sicherheitsventil ist eine Sicherheitseinrichtung gegen Überschreitung des zulässigen Betriebsüberdruckes von 15,6 bar. Sollte der Betriebsdruck im Behälter, beispielsweise bei sehr intensiver Sonneneinstrahlung, über 15,6 bar steigen, wird über das Sicherheitsventil Flüssiggas abgelassen. Ist der zulässige Wert erreicht, schließt sich das Ventil wieder.


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Das Füllventil, das Flüssiggasentnahmeventil und die Überfüllsicherung mit Gasentnahmeventil werden durch die Armaturenhaube gegen Witterung geschützt. Die Verriegelung durch ein Sicherheitsschloss verhindert darüber hinaus den Zugriff Unbefugter auf die Bedienungselemente des Tanks.
Durch die regelmäßige Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gewährleisten wir die Sicherheit und den zuverlässigen Betrieb Ihrer Flüssiggasversorgungsanlage!

WAS BEDEUTET DIE NOVELLE DES GEBÄUDEENERGIEGESETZES (GEG) VON 2024 FÜR MEINE FLÜSSIGGASANLAGE?

Alle bestehenden Flüssiggas-Heizungen, die bis zum 31.12.2023 errichtet wurden, können zunächst ohne Einschränkungen weiterbetrieben werden. Weitere Informationen zum GEG 2024 finden Sie hier.


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FLÜSSIGGAS IM GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG) 2024

Flüssiggas ist als zukunftssichere Heizoption im GEG 2024 fest verankert!

Flüssiggas-Heizungen sind gerade für Menschen im ländlichen Raum abseits der Wärmenetze auch in Zukunft die pragmatische und bezahlbare Option, um klimafreundlich zu heizen. Biogenes Flüssiggas ist im GEG 2024 als Erfüllungsoption für erneuerbare Energien berücksichtigt.

Kann ich meine Flüssiggas-Heizung weiterbetreiben?

Alle Heizungsanlagen, die vor dem 31.12.2023 eingebaut wurden, dürfen bis zum 31.12.2044 auch weiterhin mit fossilem Flüssiggas betrieben werden.

Dürfen defekte Flüssiggas-Heizungen repariert werden?

Ja, defekte Flüssiggas-Heizungen dürfen repariert werden und nach Instandsetzung wie gewohnt weiterbetrieben werden.

Was gilt für neue Flüssiggas-Heizungen im Gebäudebestand?

Von 2024 bis 2028 dürfen neue Flüssiggas-Heizungen im Gebäudebestand verbaut werden und weiterhin mit fossilem Flüssiggas betrieben werden, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Ab 2029 oder bei einer geltenden kommunalen Wärmeplanung müssen neue Flüssiggas-Heizungen im Gebäudebestand mit mindestens 15 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden.

Was gilt für Flüssiggas-Heizungen im Neubau?

Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen bis 2028 ohne vorliegende Wärmeplanung mit fossilem Flüssiggas beheizt werden.

Neubauten in Neubaugebieten müssen bereits ab dem 01.01.2024 mit 65 Prozent erneuerbare Energien Anteil beheizt werden.

Was sind Flüssiggas-Hybrid-Heizungen?

Eine Flüssiggas-Hybrid-Heizung besteht meist aus zwei verschiedenen Heiztechnologien, die zur Gebäudebeheizung kombiniert werden. Moderne Flüssiggas-Brennwertanlagen können z.B. mit Wärmepumpen oder Solarthermie kombiniert werden und so die Vorgaben des GEG 2024 hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien erfüllen.

Wie steht das GEG 2024 in Verbindung mit dem Wärmerecht auf Landesebene in Schleswig-Holstein, Hamburg und Baden-Württemberg?

Das Wärmerecht auf Landesebene steht zum Teil in Konflikt zu der Neufassung des GEG 2024. Der Umfang der den Ländern ab dem 01.01.2024 verbleibenden Gesetzgebungszuständigkeit ist nach dem Wortlaut der Länderöffnungsklausel des § 9a GEG 2024 und der Gesetzesbegründung zu dieser Norm nicht vollkommen eindeutig.

Sie möchten noch mehr über Flüssiggas erfahren?

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu Flüssiggas: Zu den Flüssiggas FAQ´s