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    FAQ's
    zum Thema Flüssiggas

Die häufigsten Fragen zu Flüssiggas

Was ist Flüssiggas?

Flüssiggas (LPG) ist ein Kohlenwasserstoff und besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen. Bereits unter geringem Druck nimmt Flüssiggas einen verflüssigten Zustand an und lässt sich so mit 1/260 des Volumens komprimiert lagern und transportieren.

Was ist der Unterschied zwischen LPG und LNG?

LPG (Liquid Petroleum Gas) ist die englische Abkürzung für Flüssiggas und wird überwiegend in Bezug auf Autogas und im internationalen Sprachgebrauch verwendet.

LNG (Liquefied Natural Gas) ist die englische Abkürzung für verflüssigtes Erdgas, das überwiegend aus Methan besteht. Erdgas (LNG) ist nicht mit Flüssiggas vergleichbar.

Ist Flüssiggas umweltfreundlich?

Aufgrund der geringen Emissionswerte und Feinstaubentwicklung ist Flüssiggas der umweltschonendste konventionelle Energieträger im Gebäude- und Verkehrssektor. Da Flüssiggas weder boden- noch wassergefährdend ist, darf Flüssiggas auch in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten eingesetzt werden.

Woher kommt Flüssiggas?

Flüssiggas fällt bei der Förderung von Erdöl und Erdgas sowie bei der Weiterverarbeitung von Rohöl an. Unser Flüssiggas wird in westeuropäischen Raffinerien produziert oder per Tankschiff nach Deutschland importiert. Es wird nicht durch Pipelines transportiert.

Wie wird Flüssiggas gelagert?

Flüssiggas wird in Druckbehältern gelagert. Üblicherweise kommen hier Flüssiggasbehälter in verschiedenen Größen und Lagerarten sowie Flüssiggasflaschen zur Anwendung.

Wie kommt das Flüssiggas zu mir nach Hause?

Flüssiggas wird üblicherweise nicht durch Pipelines geleitet sondern per Straßentankwagen direkt zu unseren Kunden transportiert.

Gilt die Mehrwertsteuersenkung seit dem 01.10.2022 auch für Flüssiggas?

Ja, wenn das Flüssiggas per Straßentankwagen zum Kunden transportiert wird und dieser das Gas zu Heizzwecken verwendet, gilt die Mehrwertsteuersenkung auch für Flüssiggas. Die Mehrwertsteuersenkung gilt befristet vom 01.10.2022 bis 29.02.2024. Autogas und Flaschengas sind hiervon nicht betroffen.

Gelten die Energiepreisbremsen seit dem 01.01.2023 auch für Flüssiggas?

Nein, der Gesetzgeber hat die Energiepreisbremsen z.B. für die Energieträger Erdgas und Strom eingeführt. Im Bereich Flüssiggas kommen diese nicht zur Anwendung.

Was bedeutet die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2024 für meine Flüssiggasanlage?

Alle bestehenden Flüssiggas-Heizungen, die bis zum 31.12.2023 errichtet wurden, können zunächst ohne Einschränkungen weiterbetrieben werden. Weitere Informationen zum GEG 2024 finden Sie hier.

Kann ich meine Flüssiggasanlage mit einem erneuerbare Energien Anteil betreiben?

Ja, es gibt verschiedene Optionen, eine Flüssiggasanlage mit einem erneuerbare Energien Anteil zu betreiben. Dazu gehören z.B. Flüssiggas-Hybrid-Heizungen oder der Einsatz von biogenem Flüssiggas (Bio LPG). Zu der Verfügbarkeit von Bio LPG sprechen Sie uns gern direkt an.

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