Wie setzt sich der Preis für Strom zusammen?

Der Preis für Strom besteht aus dem jährlichen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (ct/kWh). In den Arbeitspreis fließen Steuern und Abgaben, ein Teil der Energiekosten und der Netzkosten. Der Grundpreis ist unabhängig vom Verbrauch und deckt unter anderem die Entgelte für die Leitungsbereitstellung, die Messeinrichtungen, den Zähler und die Ablesung.

Woraus setzt sich der Arbeitspreis für Strom zusammen?

Die Bestandteile des Arbeitspreises im Detail:

Energiesteuer

Durch das Stromsteuergesetz von 1999 ist jeder Stromversorger gesetzlich verpflichtet, die Energiesteuer von seinen Kunden einzuziehen und abzuführen. Auch die Höhe der Steuer wird durch das sogenannte "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" geregelt.

 

EEG-Umlage

Um die Energiewende voranzutreiben, sichert die EEG-Umlage den Erzeugern erneuerbarer Energien feste Einspeisevergütungen.

 

Mehrwertsteuer

Der Austausch von Leistungen wird durch die Mehrwertsteuer besteuert. Diese beträgt zurzeit 19%.

 

Konzessionsabgabe

Die Energieversorger zahlen die Konzessionsabgaben für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Verlegung von Strom- und Gasnetzen an die jeweilige Gemeinde oder Stadt. Die Höhe wird anhand der Einwohnerzahl des Ortes ermittelt.

 

KWK-G-Umlage

Durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werden energieeffiziente und damit umweltfreundliche Brennstoffzellen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (beispielsweise Mikro-Blockheizkraftwerke) sowie Wärmenetze gefördert. Mittels der KWK-G-Umlage werden diese Kosten auf die Allgemeinheit verteilt.

 

StromNEV-Umlage

Durch die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sind Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch von den Netzgebühren befreit. Die StromNEV-Umlage gibt diese Kosten an den Verbraucher weiter.

 

Offshore-Haftungsumlage

Am 01. Januar 2013 hat die Bundesregierung die Offshore-Haftungsumlage eingeführt. Diese Umlage beschleunigt den Ausbau der Offshore-Windenergie und sichert die hohen Investitionsrisiken beim Ausbau von Windkraftanlagen finanziell ab.

 

Energiekosten

Die Energiekosten bestehen aus den Kosten für den Kauf, die Aufwendungen beispielsweise für Abrechnung, Service, Beratung, Vertrieb und der tatsächlich an den Endkunden gelieferten Menge Strom.

 

Netzkosten

Der Energieversorger muss Entgelte an die Netzbetreiber für die Nutzung des Fernleitungs- und des lokalen Verteilnetzes zahlen. In erster Linie fallen diese Netzkosten für die Instandhaltung, den weiteren Ausbau, für den Betrieb der Netze und für die Messung an. Je nach Region können diese Kosten unterschiedlich hoch ausfallen.